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LAG Niedersachsen, 06.05.1996 - 11 Sa 97/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985; § 6 Abs. 1 BeschFG 1985; § 6 Abs. 2 Satz 1 BeschFG 1985; § 40 BAT
Beihilfe im Krankheitsfall für Angestellte im öffentlichen Dienst; Teilzeitanstellung; Zahnärztliche Behandlung; Beihilfeleistungen; Staffelung von Beihilfen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beihilfe im Krankheitsfall für Angestellte im öffentlichen Dienst; Teilzeitanstellung; Zahnärztliche Behandlung; Beihilfeleistungen; Staffelung von Beihilfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 28.11.1995 - 1 Ca 1369/95
- LAG Niedersachsen, 06.05.1996 - 11 Sa 97/96
- BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.05.1996 - 11 Sa 97/96
Die sachliche Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung muß den Leistungszweck mit demjenigen, was die beiden ansonsten wesentlich gleichen Arbeitnehmergruppen unterscheidet, sinnvoll verknüpfen, so daß die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (vgl. BAG in NZA 1994, 125).
- BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96
Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. Mai 1996 - 11 Sa 97/96 - aufgehoben.